Patientenombudsstelle für PDAG
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Die primäre Aufgabe einer Patientenombudsstelle liegt in der Vermittlerrolle zwischen Leistungsempfänger (Patientin/Patient), Angehörigen sowie weiteren involvierten Personen und den Leistungserbringern der Psychiatrischen Dienste Aargau AG.
Sie soll eine Beitrag zur Qualitätssicherung der medizinisch-pflegerischen, kaufmännischen und logistischen Dienstleitungen sein.
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Die Ombudsstelle
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ist offen für die Anliegen seitens der Patientinnen und Patienten, Angehörigen und weiteren involvierten Personen, welche die Behandlung und Betreuung während der Hospitalisierung oder ambulanten Konsultationen als unzulänglich erlebt haben.
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wird direkt von Patientinnen, Patienten oder Angehörigen konsultiert.
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nimmt telefonische Anfragen während den ordentlichen Bürozeiten entgegen, sucht nach Problemlösungen und leitet, wenn notwendig, innerhalb 24 Stunden entsprechende Massnahmen ein.
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Wünscht der Leistungsempfänger die Weiterbearbeitung seines Anliegens, ist der Ombudsstelle zu erlauben, die Angaben der Personalien weiterzugeben.
Sollte es sich in den Augen des Stelleninhabers als nötig erweisen, die Identität einer Patientin oder eines Patienten bekannt zu geben, muss eine Entbindung von der Schweigpflicht eingeholt werden.
Über dienstliche Angelegenheiten, insbesondere über Patientinnen und Patienten, ist der Stelleninhaber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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