Geschätsbericht 2004
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Sind wir nur dem Shareholder Value verpflichtet?
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Selbstverständlich!
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Die Gründung der Psychiatrischen Dienste Aargau AG und die Wahl eines Verwaltungsrates an deren Spitze war für viele im Umfeld der Aargauer Psychiatrie tätigen und von ihr betroffenen Menschen, allen voran die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, mit Fragen, mit
Hoffnungen, oft aber auch mit Ängsten verbunden. Was soll diese Aktiengesellschaft? Was will der Verwaltungsrat mit dieser AG tun? Zählen
jetzt auch noch in der Psychiatrie, einer der letzten Bastionen staatlichen Tuns, einzig
Kostensenkung und Gewinnmaximierung, der berühmt-berüchtigte Shareholder Value?
Die genau gleichen Fragen stellte sich auch der Verwaltungsrat im vergangenen Jahr
selber. Es ist dies - um im Jargon der Aktiengesellschaft zu bleiben - die Frage nach der Eigentümerstrategie. Zunächst hatte er allerdings keine Zeit, sich diesen Strategiefragenanzunehmen. Die Verwaltungsrätin und die Verwaltungsräte mussten die Psychiatrischen Dienste, die Mitarbeiter, die verschiedenen Institutionen und Abteilungen zunächst einmal gründlich kennen lernen. Anschliessend musste er sich in einem nicht immer harmonischen Prozess vom Kanton und den bisherigen Strukturen ablösen. Schliesslich galt es, verschiedene turbulente Situationen zu meistern, die Wahl eines CEO, die Trennung von einem Geschäftsleitungsmitglied, die Ausarbeitung eines neuen Gesamtarbeitsvertrages, und hinzu kam anfangs 2005 der für uns nach wie vor unfassbare Tod von Ewald quot;Walo" Locher. Erst am Ende dieses äusserst arbeitsintensiven Jahres, welches für unsere AG mit einem ausgezeichneten finanziellen Ergebnis endete, konnte sich der Verwaltungsrat diesen wichtigen Strategiefragen annehmen. Die Antwort auf die Frage, ob der Verwaltungsrat "nur dem Shareholder Value verpflichtet sei", ist dabei klar. Für den Verwaltungsrat und dessen Präsidenten waren es nicht die äusserst zahlreichen
Sitzungen und Gespräche, nicht die ebenfalls zahlreichen Apéros, Ansprachen oder Feiern, es waren die persönlichen Begegnung mit psychisch erkrankten Menschen, welche dem Verwaltungsrat und dessen Vorsitzenden die unmissverständliche Antwort auf die Strategiefragen vorgaben. Die PDAG gehört nämlich nicht dem Verwaltungsrat, sie gehört nicht dem Gesundheitsdepartement (dieses ist der Leistungseinkäufer, welcher seine Interessen vertritt), nicht dem Grossen Rat und schon gar nicht irgendwelchen anonymen
Aktionären (alle Aktien sind beim Kanton Aargau). Sie gehört dem Aargauer Volk. Es und
nur es ist der Shareholder. Ihm und nur ihm fühlen wir uns verpflichtet. Daraus ergibt
sich auch klar, was wir zu tun haben. Wir wollen mit dem uns von den Aargauer Steuerund
Krankenkassenprämienzahlern anvertrauten Geld das Maximum für die in unserem Kanton psychisch erkrankten Menschen herausholen. Nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn die Zeiten härter und der Wind rauer geworden sind, so habe ich dank unseren fleissigen, engagierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unserem integrierenden CEO, unserer umsichtigen Geschäftsleitung, unserem der Sache verpflichteten Gesundheitsdirektor mit seinem Team und meinen qualifizierten Verwaltungsrats-kollegen keine Zweifel, dass wir diese Herausforderung meistern werden.
Patrick Wagner
Präsident des Verwaltungsrates der PDAG
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