Zentrale Anmeldung für Kinder und Jugendliche (ZAKJ)
T 056 462 20 10
kj.zentrale@clutterpdag.ch
Bei Notfällen bitte immer telefonisch Kontakt aufnehmen.
Die interdisziplinäre Autismusfachstelle IAS bietet umfassende Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störungen (ASS). Von der Diagnose über die Beratung bis hin zu individuellen Unterstützungsangeboten steht die Fachstelle Betroffenen, Eltern und Fachpersonen zur Seite.
Zuweisende/Fachpersonen, Kinder und Jugendliche
ambulant
Autismus-Spektrum-Störungen sind tiefgreifende Entwicklungsstörungen, die:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch über die Zentrale Anmeldung für Kinder und Jugendliche (ZAKJ). Für Kinder unter 5 Jahren muss die Zuweisung durch einen Kinder- oder Hausarzt erfolgen.
Bei Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) klären Fachpersonen aus den Bereichen Psychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Sonderpädagogik nach internationalen Standards ab.
Da die Nachfrage nach Abklärungen aktuell sehr hoch ist, führen die PDAG eine dynamische Warteliste. Diese ermöglicht eine Priorisierung nach Alter und Dringlichkeit nach festgesetzten Regeln. Bereits vor Abschluss der sich in der Regel über mehrere Monate dauernden Diagnostik werden Kinder und ihre Eltern beraten und unterstützt. Notfälle erhalten nach der Beurteilung durch Fachpersonen bei Bedarf sofortige Unterstützung.
Unser Team berät nach erfolgter Diagnose Eltern, betroffene Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Fachpersonen und Institutionen (Schulen, Kindergärten, Kitas, Spielgruppen) zum Thema ASS. Für betroffene Kinder und Jugendliche auf unserer Warteliste sowie deren Eltern/begleitende Fachpersonen/Institutionen besteht die Möglichkeit einer ersten telefonischen Bedarfsabklärung.
Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. In Fällen bei denen bereits eine Geburtsgebrechen-Anerkennung vorhanden ist, übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten.
Nein. Eine praktische Unterstützung durch unsere Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ist bei Bedarf telefonisch auch ohne Diagnose möglich. Dies kann durch die Schule in Anspruch genommen werden. In diesem Rahmen geben wir gerne autismusspezifische Tipps und fallbezogene Auskünfte.
Es ist den Schulen aber auch ohne psychiatrische Diagnose möglich, bei Bedarf zusätzliche Unterstützung zu sprechen.
Heilbar ist es nicht, aber mit einer individuellen Förderung und Unterstützung ist eine Verbesserung der Symptomatik erreichbar. Dabei ist es wichtig, eine gute Balance aus Förderung und Entlastung des Kindes zu bewirken. Ziel ist es, dem Kind in der Zukunft eine bestmögliche Integration in die Gesellschaft und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Je nach Schweregrad der Diagnose kann dies bedeuten, dass dennoch eine lebenslange Betreuung und Unterstützung notwendig ist.
Betroffene zeigen typischerweise Auffälligkeiten in den Bereichen soziale Kommunikation und Interaktion, repetitives Verhalten, Wahrnehmung von emotionalen Zuständen und hohe Sensibilität im sensorischen Bereich.
Es gibt verschiedene Schweregrade der Diagnose (leicht, mässig und schwer). Nicht jedes Kind benötigt zwangsläufig eine psychologische oder psychiatrische Unterstützung.
Je nach Schweregrad kann das Hilfsnetz individuell angepasst werden.
Die Diagnosestellung einer ASS wird im IAS auf dem Hintergrund der internationalen medizinischen Standards gestellt.
Ein Geburtsgebrechen wird von der Invalidenversicherung (IV) bestätigt. Die IV beurteilt in einem eigenen Bewilligungsprozess die Anerkennung des Geburtsgebrechens.
Weitere Informationen sowie Onlineformulare finden Sie auf der Website der SVA Aargau.
Förderung und Therapie von Kindern mit ASS erfolgen symptomatisch und individuell auf das jeweilige Kind abgestimmt.
Allgemein geht es um eine Integration in die Gesellschaft, Förderung der sozialen Kompetenz, Umgang mit den eigenen Emotionen, das Zulassen von Anforderungen der Umwelt, Selbstständigkeit, Unterstützung in der Sprachentwicklung und Schulung der eigenen Wahrnehmung. Dies kann idealerweise bereits im Kleinkindalter beginnen. Generell ist aber festzustellen, dass von ASS betroffene Kinder im Verlauf ihrer Entwicklung immer wieder Unterstützungsbedarf haben. Schon eine angepasste familiäre Umgebung trägt sehr viel zu einer guten Entwicklung bei. Auch individuelle Anpassungen in der Schule sind sehr unterstützend.
Nein, es benötigt keine Diagnose. Die Beurteilung für einen Sonderschulbedarf erfolgt durch den SPD (schulpsychologischen Dienst). Der Bedarf an Unterstützung wird symptomatisch festgestellt. Schon ein Verdacht auf ASS genügt, um geeignete Anpassungen in der Regelschule zu ermöglichen oder bei der Suche nach einer geeigneten Schule Unterstützung zu erhalten.
Es gibt derzeit keine spezifisch für Autismus entwickelten Medikamente, welche die Symptome einer Autismusstörung eliminieren. Wenn alle therapeutischen und pädagogischen Mittel ausgeschöpft sind, kann eine symptomatisch orientierte medikamentöse Einstellung sinnvoll sein, damit das betroffene Kind sich bestmöglich entwickeln kann.
Leitender Arzt Zentrales Ambulatorium
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie