Klinik für Forensische Psychiatrie

Weitere Straftaten verhindern und Rückkehr in die Gesellschaft: Das sind die Hauptziele unseres Angebots. Dabei stützen wir uns auf unsere medizinische und psychiatrische Expertise. Wir vollziehen das, was die Rechtsprechung in der Schweiz für richtig und notwendig hält. Ohne Therapie ist bei unseren Patientinnen und Patienten das Risiko eines Rückfalls erheblich.

Die Behandlung findet in einem geschlossenen Rahmen mit sehr hohen Sicherheitsstandards statt. Von unseren Patientinnen und Patienten verlangen wir viel: Sie werden mit ihren Straftaten konfrontiert, sie müssen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Dabei behandeln wir sie stationär und in gewissen Fällen auch ambulant.

Wir erstellen forensische Gutachten für Gerichte und Sicherheitsbehörden. Immer mehr engagieren wir uns auch in der Öffentlichkeit: mit Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für das Personal der Polizei, der Gerichte und des Massnahmenvollzugs. Es ist eine sinnvolle Erweiterung unseres Auftrags: Nicht nur zu therapieren, sondern über psychische Erkrankungen aufzuklären.

Zentrum Forensische Psychiatrie stationär (ZFPS)

Die forensischen Stationen sind auf Straftäterinnen und Straftäter ausgerichtet, die ein Delikt begangen haben. Wenn dieses mit einer schweren psychischen Störung in einem ursächlichen Zusammenhang steht und der Rückfallgefahr durch eine psychiatrisch-forensische Behandlung begegnet werden kann, wird vom Gericht eine Massnahmenbehandlung angeordnet, in der Regel im Rahmen des Art. 59 StGB.

Die Massnahmenbehandlung hat durch eine deliktpräventive Beeinflussung der Risikofaktoren die Verminderung des patientenbezogenen Rückfallrisikos und eine Verbesserung der Legalprognose zum Ziel. Das ZFPS steht in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Justiz- und Vollzugsbehörden des Kantons Aargau, zudem bestehen Leistungsverträge mit den Kantonen Solothurn, Luzern und Bern.

In den PDAG werden psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter ab einem Alter von 18 Jahren behandelt:

  • vorzeitiger Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme (Art. 236 StPO).
  • gerichtlich angeordnete stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB.
  • stationäre Einleitung einer ambulanten Massnahme nach Art. 63 StGB. Die stationäre Behandlung darf in diesem Fall nicht länger als zwei Monate dauern.
  • Stationär-psychiatrische Kriseninterventionsbehandlungen bei Patientinnen und Patienten, die einen Haftstatus haben und sich im Straf- oder Massnahmenvollzug befinden.

Zentrum für Forensische Psychiatrie ambulant (ZFPA)

Das Aufgabengebiet des Zentrums für Forensische Psychiatrie ambulant umfasst die psychiatrische Grundversorgung wie auch die Durchführung ambulanter (Art. 63 StGB) und stationärer Massnahmen (Art. 59 StGB) sowie die Betreuung und Behandlung Verwahrter (Art. 64 StGB) in der Justizvollzugsanstalt (JVA) und im Zentralgefängnis (ZG) Lenzburg sowie die Therapien im Rahmen ambulanter, stationärer – primär von der Stiftung Satis – und suchtspezifischer Massnahmen im Ambulatorium KFP in Windisch. Des Weiteren werden auch freiwillige Therapien, konsiliarische Beurteilungen und Risikoabklärungen etc. im Ambulatorium KFP durchgeführt und die entsprechenden Ansprechpartner – unter anderem die JVA, das ZG Lenzburg, das Amt für Justizvollzug und die KESB – fachlich beraten und unterstützt. Im Ambulatorium KFP werden rund 220 Patienten betreut, bei denen deliktorientierte und störungsspezifische Psychotherapie gemäss state of art durchgeführt und validierte Prognoseinstrumente angewendet werden.

Gutachtenstelle

Aufgabe der Gutachtenstelle ist die Erstellung forensisch-psychiatrischer Sachverständigengutachten in verschiedenen Rechtsbereichen.

Im Bereich des Strafrechts geben wir im Auftrag von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Vollzugsbehörden gutachterliche Expertisen zur Schuldfähigkeit, zur Legalprognose, zur Gefährlichkeit von Straftätern, zur Therapie und zum Risikomanagement ab.

Zivilrechtliche Fragestellungen betreffen etwa die Urteilsfähigkeit, die Testierfähigkeit oder das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Im verwaltungsrechtlichen Bereich werden beispielsweise Gutachten zu verkehrsrechtlichen Fragen erstattet.

Die Anmeldung von Gutachtenaufträgen (mit individueller Beratung und ggf. nach Vereinbarung auch kurzfristiger Bearbeitung) ist jederzeit möglich von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, unter Tel. 056 462 22 17. 

So arbeiten wir

  • Deliktorientiert: Die Faktoren, die zu einer Tat geführt haben, müssen erkannt und eliminiert werden. Dabei sind Medikamente, das Verständnis für die Krankheit und Verhaltensänderungen wesentliche Elemente der Therapie.
  • Ressourcenorientiert: Mit intensivem Training in der Gruppe, begleitet vom Team, lernen die Patientinnen und Patienten ein soziales Netz aufzubauen und darin ein gesellschaftlich anerkanntes und sinnvolles Leben zu führen.
  • Transparent: Das Ziel der Therapie und der Weg dorthin müssen den Patientinnen und Patienten klar sein, damit sie motiviert bleiben.
  • Interdisziplinär und kooperativ: Die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Fachleute – Ärzte, Psychologinnen, Pflegeteams, Sozialdienste – ist wichtig, um gegenüber den Patientinnen und Patienten geschlossen und zielgerichtet aufzutreten. Auftraggeber unserer Klinik sind Gerichte und Vollzugsbehörden.

Standorte und Kontakte

Zentrum für Forensische Psychiatrie Stationär
T 056 481 67 68  ·  stationaere.forensik@clutterpdag.ch

Zentrum für Forensische Psychiatrie Ambulant
T 056 462 21 92  ·  ambulatorium.forensik@clutterpdag.ch

Gutachtenstelle der Forensischen Psychiatrie
T 056 462 22 17  ·  gutachtenstelle.forensik@clutterpdag.ch

Zentrale Anlaufstelle (Stationäre Zuweisung)

T 056 462 22 52
stationaere.forensik@clutterpdag.ch 
Zuweisungs-Checkliste

Dr. med. Friederike Boudriot

Klinikleiterin und Chefärztin, Klinik für Forensische Psychiatrie