Medienstelle
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30. Januar 2026
Die PDAG bedauern den Tod ihres Patienten im Jahr 2020 nach wie vor zutiefst und die Erinnerung an ihn wird die Mitarbeitenden stets begleiten. Die beiden Freisprüche nehmen die PDAG dennoch mit Erleichterung zur Kenntnis, da langjährige Strafverfahren und angedrohte extensive Freiheitsstrafen ein fatales Signal an das ohnehin schon knappe Fachpersonal in der Psychiatrie aussenden. Wenn immer möglich behandeln die PDAG Patientinnen und Patienten mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) ambulant. Liegen neben ASS jedoch zusätzlich schwere psychische Störungen vor, muss die Behandlung ausnahmsweise im stationären Rahmen erfolgen. Die PDAG haben aus dem Tod ihres Patienten daher Lehren gezogen und in den vergangenen Jahren ein Kompetenzzentrum für Borderline und Selbstverletzungen eingeführt, einen eigenen Pflegepersonalpool aufgebaut und ein Klettbandagensystem als menschenwürdigere Alternative zur Fixierung entwickelt.